Stand: 10. November 2025 · Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) & Kanton Waadt

Geflügel Biosicherheit Tiergesundheit Kurz gefasst.
Die Vogelgrippe (aviäre Influenza) ist eine hochansteckende Tierseuche der Vögel. In der Schweiz gilt erhöhte Wachsamkeit; je nach lokaler Lage können kantonale Massnahmen hinzukommen.

Nationale Massnahmen (BLV)

  • Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln einschränken: überdachte Volieren (Netzmaschen < 4 cm) oder Haltung im Innern.
  • Eine Hygieneschleuse einrichten: eigenes Schuhwerk oder Überschuhe, Händewaschen/Desinfektion, dem Bestand vorbehaltenes Material.
  • Futter und Tränke vor Wildvögeln geschützt.
  • Tägliche Überwachung: Rückgang der Legeleistung, ungewöhnliche Sterblichkeit, Atemwegsstörungen → sofortige Meldung an den Tierarzt und den kantonalen Dienst.
  • Rückverfolgbarkeit: Register der Tierzu- und -abgänge, Besuche und Eingriffe.

Ergänzungen Kanton Waadt

  • Mögliche Aktivierung von Beobachtungszonen rund um Fälle bei Wildvögeln: Aufstallung oder überdachte Voliere obligatorisch.
  • Strikte Trennung der empfindlichen Arten (Gänse/Enten/Strausse gegenüber Hühnervögeln).
  • Beschränkter Zugang zu den Gebäuden; eigene Arbeitskleidung und Reinigung der Fahrzeuge am Eingang.
  • Meldung nicht gewerblicher Haltungen (Hinterhofhaltung) gemäss den Angaben des Kantonstierarztes.
Allgemeine Bevölkerung.
Tote oder kranke Wildvögel nicht berühren; den Behörden melden (Wildhüter/Gemeinde). Schweizer Geflügelprodukte bleiben sicher, wenn Hygiene und Garung eingehalten werden. Praktische Regel «sehen → handeln».
Jede erhöhte Sterblichkeit oder jedes Atemwegssymptom im Bestand erfordert Isolierung, die Kontaktaufnahme mit dem Tierarzt und den Verzicht auf jegliche Bewegung von Tieren/Material.

Was ist jetzt zu tun?

  1. Die Registrierung Ihrer Haltung beim kantonalen Dienst überprüfen.
  2. Die oben genannten Biosicherheitsmassnahmen umsetzen und Angehörige/Personal schulen.
  3. Einen Isolationsplan und die nützlichen Nummern (Tierarzt, Kantonstierarzt, Wildhüter) bereithalten.
  4. Die offiziellen Mitteilungen verfolgen und die Praxis anpassen, falls Zonen festgelegt werden.

Offizielle Quellen

  • BLV – Vogelgrippe: blv.admin.ch
  • Kanton Waadt – Informationen und kantonale Massnahmen: vd.ch
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