Hunde, die Angst machen:
Pitbull, Staffordshire Terrier, Bull Terrier, unter anderen Kampfhunden.
Kampfhunde wurden früher in England bei den «Bullbaiting»-Kämpfen eingesetzt, also Kämpfen zwischen Stieren und Hunden (daher die Rasse des Bull Terrier), doch diese wurden zu Beginn des 19. Jahrhunderts verboten. Die Bergleute von Staffordshire, wahre Liebhaber dieser Art von Vergnügen, entwickelten daraufhin Hundekämpfe mit einer Hunderasse, dem Staffordshire Terrier, der aus einer Kreuzung zwischen dem Bull Terrier und dem heute ausgestorbenen English Terrier hervorging. Die Staffordshire Terrier wurden 1870 in die USA eingeführt und ergaben, durch strenge Selektion schwerer gemacht, den American Staffordshire Terrier, gemeinhin Pitbull genannt, der über 4 kg schwerer ist als der englische.
Merkmale
Dieser Hundetyp wurde auf Aggressivität gegenüber dem anderen Kampfhund gezüchtet, nicht aber gegen seinen Herrn, der ihn aus dem Kampf reissen können musste, wenn sein Hund zerfleischt zu werden drohte. Vom Wesen her sind sie treu, intelligent und verfügen über viel Kraft und Mut. Als guter Wachhund sollte er wohlmeinende Fremde von solchen mit schlechten Absichten unterscheiden können. Er kann gefährlich werden, wenn er brutal behandelt wird. Dies gilt selbstverständlich für jede Hunderasse!!!
Aggression
Seine Aggression ist vom Typ «Beute»: Das heisst, er gibt keinerlei Vorwarnung und greift bis zum Tod der Beute an, denn genau das ist das Ziel dieser Art von Aggression. Sein Kiefer verfügt über kräftige Kaumuskeln, und der Hund lässt seine Beute nicht los. Diese Angriffsformen gehören zu den gefährlichsten. Die Faktoren, die ein solches Verhalten begünstigen, sind häufig in einer schlechten Sozialisierungsphase zu finden (fehlende Kontakte mit verschiedenen äusseren Reizen, mit Kindern, Katzen, anderen Hunden, älteren oder behinderten Menschen usw.) sowie in einer falschen Erziehung durch den Besitzer (ungeeignete Spiele, Ermunterung zum Beissen, Missachtung anderer Personen usw.). Nicht-Hundebesitzer vergessen manchmal auch, dass ihr Verhalten bei jedem beliebigen Hund einen Jagdinstinkt wecken kann: Man lehrt Kinder, sich nicht auf einen unbekannten Hund zu stürzen und ihn zu umarmen, nicht mit Rollschuhen oder Trottinett in vollem Tempo dicht daran vorbeizufahren (der Hund verwechselt die Person darauf mit einer zu verfolgenden Beute) und jeglichen Jagdinstinkt zu vermeiden.
Massnahmen in der Schweiz?
Im Ausland, wo strenge Massnahmen gegen diesen Hundetyp ergriffen wurden, konnte keine Abnahme der Zahl der Bissverletzungen festgestellt werden. Zudem wird die Mehrheit der Bisse nach wie vor von Hunden verschiedener Rassen verursacht, häufiger jedoch von Mischlingen. Es sei auch daran erinnert, dass die meisten Bisse bei Kindern von den Hunden der eigenen Familie stammen.
Der Bundesrat setzte im März 2000 eine Arbeitsgruppe für gefährliche Hunde (GTCD) ein. Diese Gruppe legte gemeinsam mit der Gesellschaft Schweizer Tierärzte (SVS) am 30. Juni einen ersten Bericht vor, von dem hier eine Zusammenfassung folgt:
Eine korrekte Erziehung der Hunde empfehlen, indem ein Qualitätslabel für Welpenspielstunden eingeführt wird, da sich diese als wirksames Mittel zur Sozialisierung der Hunde erwiesen haben, ebenso für Erziehungskurse, um Mensch und Tier ein angemessenes Verhalten in kritischen Situationen zu vermitteln.
Eine Kontrolle der Zuchten, die für die Fortpflanzung nur Hunde mit einem guten Sozialisierungspotenzial verwenden sollten.
Pflicht zur Kennzeichnung mittels Mikrochip, mit der obligatorischen Meldung von Bissvorfällen. Diese beiden letzten Massnahmen kombiniert sollten es ermöglichen, rückfällige Hunde aufzuspüren, die einer tierärztlichen Beurteilung unterzogen werden, welche über eine allfällige Umerziehung oder eine Euthanasie entscheidet.
Diese Massnahmen zusammen werden es erlauben, eine Prävention und eine Ahndung bei allen Hunden einzuführen, unabhängig von der Rasse, da jeder Hund potenziell die körperliche Unversehrtheit von Personen schwer beeinträchtigen kann. Dies ist keineswegs den Kampfhunden vorbehalten.
Die GTCD und die SVS sind gegen die Einführung einer generellen Bewilligungspflicht zum Halten eines Hundes; dies würde das Interesse am Hund als illegalem Kampftier steigern und den Hund zum Rang einer gefühllosen Waffe herabsetzen, was der Tierschutzethik unseres Landes zuwiderläuft.
Das Verbot bestimmter Rassen ist aus wissenschaftlicher Sicht ebenfalls nicht wünschenswert; zudem gibt das äussere Erscheinungsbild des Hundes keinerlei Auskunft über seinen Charakter.
Zusammenfassend braucht es Prävention bei den Züchtern, den Besitzern und den Nicht-Besitzern, Informationskampagnen in der Öffentlichkeit und in den Schulen sowie Massnahmen, die eine gezielte Ahndung ermöglichen.