Am 1. September 2008 tritt in der Schweiz die neue Tierschutzverordnung in Kraft.
Sie ist in ihrer Gesamtheit langwierig zu lesen, doch lassen sich die gesuchten Informationen leicht heraussuchen. Hier zum Beispiel, wo der gesamte Text zu finden ist:
Unter dem Punkt «Gesetzgebung».
- Viele Neuerungen im Bereich der Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde, auf die wir hier nicht im Detail eingehen.
- Die häufigsten Änderungen betreffen oft die Grösse der Gehege und Käfige sowie die Mindestzahl der zu haltenden Tiere. Generell hat eine Person, die vor Inkrafttreten dieser neuen Verordnung Tiere hielt, 10 Jahre Zeit, um die Grösse der Gehege an die vorgeschriebenen Masse anzupassen. Personen, die sich um gewisse Tierarten kümmern, müssen in den nächsten 5 Jahren eine Ausbildung absolvieren.
- Zahlreiche Details betreffen den Auslauf, den Lebensraum, die Zucht usw.
- Die kantonalen Veterinärdienste sind für den Vollzug der neuen Gesetzgebung bezeichnet.
Nagetiere und Kaninchen
Die Mindestgrössen der Käfige sind vorgeschrieben. Und die meisten Nagetiere müssen mindestens paarweise gehalten werden. Ausnahmen sind jedoch zulässig, etwa beim Tod oder Verlust eines Tieres. Zudem werden Präzisierungen zu ihrer Pflege gebracht.
Frettchen
Das Frettchen bleibt leider ein Wildtier, auch wenn die gesamte Europäische Union es als Haustier betrachtet. Die Käfigmasse werden auf 4m2 erhöht. Die obligatorische Haltung von 2 Tieren wird präzisiert (zuvor war sie empfohlen).
Hunde
Bei den Hunden gibt es infolge des Drucks der Bevölkerung einige Neuerungen.
Neue Hundehalterinnen und -halter müssen einen Sachkundenachweis erbringen, der belegt, dass sie sich die Kenntnisse über die Haltung und den Umgang mit Hunden angeeignet haben. Eine theoretische Prüfung und ein praktischer Test gehören zur Ausbildung. Diese Kurse müssen noch aufgebaut werden. Personen mit Hundeerfahrung müssen diese Bedingungen nicht erfüllen. Die praktischen Tests bleiben jedoch für alle obligatorisch. Die Kurse und die Anzahl der Praxisstunden sind noch festzulegen und einzuführen.
Internet
Erfreulich ist die Ausarbeitung von Informationsblättern zu gewissen Tierarten, die ihre optimalen Haltungsbedingungen erläutern. Man findet sie unter:
Skeptisch bleiben kann man hingegen gegenüber den zahlreichen, sehr detaillierten Massnahmen der Verordnung, die uns mit mehreren Überlegungen zurücklassen, zum Beispiel: Wie sollen die Kontrollen umgesetzt werden, warum gewisse Parameter vorschreiben, warum wird der Status des Frettchens als Haustier noch immer nicht anerkannt usw.
Jede und jeder sollte vor allem die eigenen Grenzen kennen, die eigene Verantwortung gegenüber einem Tier, das Pflichtbewusstsein und den Gemeinsinn, um das Tier und sein Wohlbefinden zu respektieren. Sich vor der Adoption zu erkundigen, bleibt eine zwingende Geste, um Ausschreitungen und fragwürdige Praktiken hinsichtlich der Lebensqualität des Tieres zu verhindern.
Alle werden die Berechtigung eines Tierschutzes anerkennen, aber auch die Notwendigkeit, die anderen Menschen zu respektieren, um allen Lebewesen ein harmonisches Leben zu gewährleisten.